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   BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83   

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BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83 (https://dejure.org/1983,2618)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1983 - 6 P 12.83 (https://dejure.org/1983,2618)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1983 - 6 P 12.83 (https://dejure.org/1983,2618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von Meistern auf Grund der Änderung eines Tarifvertrages - Grundsatz der gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Dienststelle und Personalvertretung - Gegenstand und Grenzen des Initiativrechts der Personalvertretung - Zweck der Mitbestimmung in Form der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - (BVerwGE 50, 176 [183]) und - BVerwG 7 P 4.75 - (BVerwGE 50, 186 [196]) ausgeführt hat, wird so sichergestellt, daß derartige Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt.

    Auch bei dieser Zielsetzung seines Antrages könnte sich der Antragsteller mithin nicht auf das ihm in § 60 Abs. 3 HPVG eingeräumte Initiativrecht berufen (vgl. BVerwGE 50, 176 [184]; 186 [196]).

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83
    Denn die ihr im Rahmen der Mitbestimmung obliegende Überwachungspflicht berechtigt sie weder, den Rechtsschutz oder die Interessenvertretung eines einzelnen Beschäftigten zu übernehmen, noch in das rechtmäßig ausgeübte personalpolitische Ermessen der Dienststelle einzugreifen (vgl. zum letzteren: BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79] [330]).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - (BVerwGE 50, 176 [183]) und - BVerwG 7 P 4.75 - (BVerwGE 50, 186 [196]) ausgeführt hat, wird so sichergestellt, daß derartige Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Diesen Entscheidungen lag noch eine Rechtslage zu Grunde, wonach das Initiativrecht des Personalrats die Befugnis umfasste, die von ihm befürwortete Maßnahme gegebenenfalls im Verfahren vor der Einigungsstelle gegen den Willen der Dienststelle durchzusetzen (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 22.82 - BVerwGE 68, 137, 139; Beschluss vom 26. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 6.83 - PersV 1985, 477; Beschluss vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - PersV 1985, 475, 476; Beschluss vom 23. November 1983 - BVerwG 6 P 12.81 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - 1 A 5333/98

    Folge der Weigerung einer Personalvertretung zur Zustimmung zu einer vom

    Die in der Rechtsprechung des Fachsenats vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 - CL 19/87 - , PersV 1988, 359 = NWVBl. 1988, 305 = PersR 1988, 329, vom 8. März 1988 - CL 6/87 -, OVGE 40, 30, und vom 5. August 1991 - CL 24/89 -, OVGE 42, 196 = DVBl. 1991, 164 = NVwZ-RR 1992, 253 = PersV 1993, 41, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1995 - 6 P 22.93 -, BVerwGE 99, 69 = PersR 1995, 524 = ZfPR 1996, 10 = DÖV 1996, 123 = NVwZ 1996, 474 = PersV 1996, 212, vom 23. November 1983 - 6 P 12.81 -, vom 1. November 1983 - 6 P 12.83 -, PersV 1985, 475, vom 26. Oktober 1983 - 6 P 6.83 -, PersV 1985, 477, vom 25. Oktober 1983 - 6 P 22.82 - BVerwGE 68, 137 = ZBR 1984, 73 = DVBl. 1984, 436 = ZBR 1984, 150 = PersV 1985, 434, und vom 13. Februar 1976 - VII P 9.74 - BVerwGE 50, 176 = ZBR 1976, 351 = PersV 1977, 179, entwickelten Grundsätze über den materiellen Inhalt des Initiativrechts nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW, insbesondere zu seinem Umfang und seinen Grenzen bei personellen Maßnahmen, beanspruchen auch nach der Neuregelung des § 66 Abs. 4 LPVG NRW durch das Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. September 1994 (GV NRW S. 846, 847) Geltung.

    vgl. BVerwG, Beschlüssr vom 1. November 1983 - 6 P 12.83 -, aaO, und vom 11. Juli 1995 - 6 P 22.93 -, aaO.

  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90

    Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und

    Die Mitbestimmung diene auch in der Form des Initiativrechts der Erfüllung der Aufgabe der Personalvertretung, die kollektiven Interessen der von ihr vertretenen Beschäftigten wahrzunehmen und auf die Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens in der Dienststelle hinzuwirken (BVerwG, Beschluß vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 22.82 - BVerwGE 68, 137, 139 - zu § 79 Abs. 4 PersVG Bln - Beschluß vom 26. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 6.83 -, PersV 1985, 477; Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - PersV 1985, 475; Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 28.82 - PersV 1985, 473 *= ZBR 1984, 151).
  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02

    Antrag des Personalrats auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

    Zwar ist davon auszugehen, dass die Dienststelle dem Personalrat hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen den Abschluss einer Dienstvereinbarung - oder wie hier deren Änderung - antragen kann (vgl. zum entsprechenden Initiativrecht des Personalrats Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 1.11.1983 - 6 P 12.83 - PersV 1985 S. 473; Beschl. v. 21.10.1983 - 6 P 24.81 - BVerwGE 68 S. 116, 119).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

    Im übrigen ist zu den Ausführungen des Beschwerdegerichts auf S. 18 ff. seines Beschlusses festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personalvertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]); der Personalrat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71>; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Im übrigen ist zu den genannten Ausführungen des Beschwerdegerichts festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personal Vertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 ); der Personal rat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71>; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, § 70 Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03

    Personalrat; Initiativantrag; automatische Zeiterfassung

    Als Bereich zulässiger Initiativanträge gab das BVerwG seinerzeit zugleich alle Maßnahmen an, mit denen Interessen der Gesamtheit der Beschäftigten wahrgenommen werden, also z. B. bei unbesetzten Stellen deren Besetzung durch Personalmaßnahmen verlangt wurde, ohne dass der Personalrat zugleich bestimmte Personen dafür auswählte (vgl. BVerwG, B. v. 1.11.1983 - 6 P 12.83 - PersV 1985, 475, 478).
  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328

    Anträge des Personalrates auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

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  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328/02
    Zwar ist davon auszugehen, dass die Dienststelle dem Personalrat hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen den Abschluss einer Dienstvereinbarung - oder wie hier deren Änderung - antragen kann (vgl. zum entsprechenden Initiativrecht des Personalrats Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 1.11.1983 - 6 P 12.83 - PersV 1985 S. 473; Beschl. v. 21.10.1983 - 6 P 28.81 - BVerwGE 68 S. 116, 119).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Im übrigen ist zu den Ausführungen des Beschwerdegerichts auf S. 7/8 seines Beschlusses festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personalvertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]); der Personalrat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71 >; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 70 Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 20 A 4760/19

    Personalrat; Initiativantrag; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Geschäftsführer;

  • VGH Hessen, 13.11.1985 - HPV TL 2177/84
  • VG Köln, 08.11.2018 - 33 K 11130/17
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